H&K Immobilien Gmbh
 
Hausverwaltung & Dienstleistungen 

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Firma HK Immobilien GmbH



1. Die Firma HK Immobilien GmbH, im folgenden Makler/Verwalter genannt, verpflichtet sich, jeden ihm erteilten Auftrag sorgfältig und sachkundig zu bearbeiten. Er ist berechtigt, den Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zu erbringen bzw. diesen zu vermitteln. Der Nachweis gilt als erbracht, auch wenn der Makler bei Vertragsverhandlungen oder Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Der Makler ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch des Interessenten die erforderlichen Verhandlungen zu führen.

2. Dem Makler/Verwalter ist es gestattet, für beide Parteien, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gebührenpflichtig tätig zu sein. Er hat als ehrlicher Makler/Verwalter zwischen den Parteien zu vermitteln und die Ihm obliegende Treue- und Sorgfaltspflicht gegenüber den Auftraggebern zu wahren. Er ist verpflichtet, alle ihm bekannten und für die Entschließung des Auftraggebers relevanten Tatsachen, diesen mitzuteilen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, von sich aus Erkundigungen einzuholen.

3. Der Makler/Verwalter hat seinen Vermittlungsauftrag auch dann erfüllt, wenn er nicht die hauptsächliche Ursache für einen Vertragsabschluss gewesen ist, sondern lediglich zu diesem beigetragen hat. Weicht der zustande gekommene Vertrag in rechtlicher oder tatsächlicher Weise von dem zunächst beabsichtigten ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, auch für diesen Vertragsabschluss fällige Provision an den Makler/Verwalter zu zahlen. Der Anspruch auf Makler/Verwalterprovision (Gesamtprovision, Käufer- Verkäuferprovision) besteht auch dann:

wenn der mit dem Geschäft beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertragsabschluss erreicht oder ohne Abschluss eines Vertrages herbeigeführt wird, wie z. B. durch Zwangsversteigerung, Enteignung, Umlegung oder dergleichen. Dies gilt auch, falls ein Vertragsabschluss innerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten nach Ablauf des Vermittlungsauftrages zustande kommt.

wenn mit dem Makler/Verwalter nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von zwei Jahren seit Auftragserteilung weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag stehen.

4. Falls dem Auftraggeber die durch den Makler/Verwalter nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies dem Makler innerhalb von 6 Tagen schriftlich mitteilen und auf Verlangen nachweisen. Der Auftraggeber ist für die von ihm behauptete Vorkenntnis beweispflichtig. Unterlässt oder versäumt er diese Verpflichtung, so soll der Nachweis des Makler/Verwalter als ursprünglich gelten.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler/Verwalter von einem beabsichtigten Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen und ihm ggf. die Möglichkeit zu bieten, dem beabsichtigten Abschluss beizuwohnen. Von einem bereits erfolgten Vertragsabschluss muss der Makler auf jeden Fall verständigt werden. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler die Abschlussbedingungen mitzuteilen und ggf. zu belegen. Zu dieser Auskunftserteilung ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, wenn statt einem Kauf- ein Pachtvertrag oder ähnliches abgeschlossen wird. Bei Unterlassung der Auskunftspflicht verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Gesamtprovision, bestehend aus Käufer- und Verkäuferprovision.

6. Der Makler/Verwalter haftet nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragsparteien. Bei Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluss erfolgte Minderung des Preises berühren den Grundanspruch des Makler/Verwalter nicht.

7. Der Makler/Verwalter hat Anspruch aus Provision, wenn und sobald infolge seines Nachweises oder Vermittlung die eindeutige Gelegenheit für einen rechtsgültigen Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Es genügt die Mitursächlichkeit des Maklers. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschafts- bzw. Geschäftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.

Haben der Auftraggeber und der Makler/Verwalter vereinbart, dass der Auftraggeber keine Provision an den Makler/Verwalter zahlen muss, betrifft dies nur die Provision selbst. Der Auftraggeber hat im Übrigen alle Verpflichtungen zu erfüllen, die aus der Natur eines Alleinauftrages und aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Makler/Verwalter entstehen.

8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sämtliche Angaben, die der Makler über seine anderen Auftraggeber als die andere Partei macht, auf die Angaben beruhen, die von den jeweiligen ihm selbst gegenüber gemacht wurden. Das betrifft auch Angaben über Objekte, die zum Verkauf angeboten werden. Der Makler übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben.

9. Der Makler/Verwalter bietet seine Aufträge auch im Internet an. Alle Abschlüsse, die über das Internet abgewickelt bzw. veranlasst werden, unterliegen denselben Bedingungen und Abreden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Vereinbarungen, die von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen ohne Ausnahme der Schriftform. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen gültigen Teile weiterhin rechtswirksam.

11. Alle in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Punkte gelten auch für den Fall, dass der Makler/Verwalter die Rechtsform seiner Firma ändert oder einen Rechtsnachfolger bestimmt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lünen.


Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei H&K Immobilien GmbH [siehe „Impressum"], die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Geschäftskunden werden gebeten, Bestellungen auf den über den Geschäftskunden-Login erreichbaren Bestellseiten  zu tätigen.

 

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich bei uns gerne informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.


Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

             - Kreditkarte             - Lastschrift             - Vorkasse             - Rechnung             - Bezahlung bei Abholung             - PayPal   


Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist H&K Immobilien GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls H&K Immobilien GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist H&K Immobilien GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.


Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

             - Deutschland
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von H&K Immobilien GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von H&K Immobilien GmbH unverzüglich erstattet.

(3) H&K Immobilien GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von H&K Immobilien GmbH unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. H&K Immobilien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird. 

 

Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

(2) Bitte verwenden Sie zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Sie trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn Sie allerdings eine unnötig teure Versandart wählen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an uns zu zahlen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von H&K Immobilien GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

 

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird H&K Immobilien GmbH nach Wahl des Kunden auf Kosten von H&K Immobilien GmbH durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) H&K Immobilien GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von H&K Immobilien GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von H&K Immobilien GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. H&K Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet H&K Immobilien GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für H&K Immobilien GmbH ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert H&K Immobilien GmbH den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b) wenn H&K Immobilien GmbH die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei H&K Immobilien GmbH eingetreten wäre,

c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von H&K Immobilien GmbH endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

 

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet H&K Immobilien GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet H&K Immobilien GmbH nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von H&K Immobilien GmbH bleibt eine Haftung von H&K Immobilien GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch H&K Immobilien GmbH dar.

(3) H&K Immobilien GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von H&K Immobilien GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und H&K Immobilien GmbH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in Lünen.

 

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.






 
 
 
 
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